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   OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19   

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OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19 (https://dejure.org/2019,15352)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.06.2019 - 1 Ws 39/19 (https://dejure.org/2019,15352)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 1 Ws 39/19 (https://dejure.org/2019,15352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Strafen in Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamburg, 07.06.2018 - 2 Ws 42/18

    Maßregelvollzug: Vollziehung einer Restfreiheitsstrafe unter den Bedingungen des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Demgegenüber lehnt eine andere Ansicht die Anwendung von § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB auf Fälle der Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug ab (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 20 ff.; KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2017, 3 Ws 240/17, juris, Rn. 4; Veh in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 d Rn. 11).

    Die Argumente aus der Begründung des Gesetzes "zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" (Drucksache 16/1110) tragen, wie das Oberlandesgericht Hamburg ebenfalls nachvollziehbar dargelegt hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 49 ff.), nicht, um die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug zu rechtfertigen.

    Bei der Frage, ob Reststrafen nach Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Erreichens der verlängerten Höchstfrist im Maßregelvollzug vollstreckt werden können, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die losgelöst von den übrigen Teilen der Entscheidung beantwortet werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 18).

  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Die Beschränkung ist daher nur wirksam, wenn der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nichtangefochtenen derart selbständig ist, dass er eine gesonderte Prüfung und Beurteilung erlaubt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017, 1 Ws 68/17, juris, Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 304 Rn. 4).

    Soweit der Senat im Beschluss vom 16.05.2017 (1 Ws 68/17, juris, Rn. 27 ff.) eine solche Beschränkung nicht für wirksam erachtet und einen Zusammenhang mit der Bewährungsaussetzung der Reststrafen hergestellt hat, hält er hieran ebenfalls nicht fest.

  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Nach einer Ansicht, der sich der Senat jeweils für Fälle der Erledigung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeschlossen hatte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 36 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2018, 1 Ws 260/17, juris, Rn. 99), gestattet § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB nach Erledigung der Unterbringung grundsätzlich die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bis zu deren vollständiger Verbüßung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, 2 Ws 576/13, juris, Rn. 26 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017, III-4 Ws 372/16, juris, Rn. 9 [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018, 3 Ws 472/17, juris, Rn. 55 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 54; Maier in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 Rn. 148).

    Diesen lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 67 Abs. 5 StGB Gesichtspunkten der Spezialprävention Vorrang vor den zeitlichen Begrenzungen des § 57 Abs. 1 StGB geben und insbesondere dafür habe sorgen wollen, dass ein schon erreichter Therapieerfolg nicht wieder gefährdet werde (Senat, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 40 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/1110, S. 17).

  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Demgegenüber lehnt eine andere Ansicht die Anwendung von § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB auf Fälle der Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug ab (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 20 ff.; KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2017, 3 Ws 240/17, juris, Rn. 4; Veh in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 d Rn. 11).

    Das hat er indes nicht getan, obgleich die Rechtsprechung zur Problematik der Vollstreckung von (Parallel-)Strafen nach Erledigung der Maßregel zu dieser Zeit bereits bekannt war (vgl. nur KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.).

  • OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Demgegenüber lehnt eine andere Ansicht die Anwendung von § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB auf Fälle der Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug ab (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 20 ff.; KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2017, 3 Ws 240/17, juris, Rn. 4; Veh in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 d Rn. 11).

    Das hat er indes nicht getan, obgleich die Rechtsprechung zur Problematik der Vollstreckung von (Parallel-)Strafen nach Erledigung der Maßregel zu dieser Zeit bereits bekannt war (vgl. nur KG, Beschluss vom 18.03.2014, 2 Ws 77/14, juris, Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015, 1 Ws 91/15, juris, Rn. 4 ff.).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    An dieser Selbständigkeit fehlt es unter anderem dann, wenn der angefochtene und der nichtangefochtene Teil der Entscheidung in rechtlich unzulässiger Weise miteinander verknüpft sind (so für die Verknüpfung von Strafmaß- und Strafaussetzungsentscheidung im Urteil: BGHSt 19, 46, 48; OLG Braunschweig, a.a.O., Rn. 30).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Nach einer Ansicht, der sich der Senat jeweils für Fälle der Erledigung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeschlossen hatte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 36 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2018, 1 Ws 260/17, juris, Rn. 99), gestattet § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB nach Erledigung der Unterbringung grundsätzlich die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bis zu deren vollständiger Verbüßung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, 2 Ws 576/13, juris, Rn. 26 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017, III-4 Ws 372/16, juris, Rn. 9 [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018, 3 Ws 472/17, juris, Rn. 55 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 54; Maier in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 Rn. 148).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Die Kosten des zu Ungunsten des Verurteilten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft gehören zu den Verfahrenskosten, die dieser nach § 465 Abs. 1 S. 1 StPO zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Nach einer Ansicht, der sich der Senat jeweils für Fälle der Erledigung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeschlossen hatte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 36 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2018, 1 Ws 260/17, juris, Rn. 99), gestattet § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB nach Erledigung der Unterbringung grundsätzlich die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bis zu deren vollständiger Verbüßung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, 2 Ws 576/13, juris, Rn. 26 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017, III-4 Ws 372/16, juris, Rn. 9 [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018, 3 Ws 472/17, juris, Rn. 55 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 54; Maier in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 Rn. 148).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
    Nach einer Ansicht, der sich der Senat jeweils für Fälle der Erledigung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeschlossen hatte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 36 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2018, 1 Ws 260/17, juris, Rn. 99), gestattet § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB nach Erledigung der Unterbringung grundsätzlich die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bis zu deren vollständiger Verbüßung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, 2 Ws 576/13, juris, Rn. 26 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017, III-4 Ws 372/16, juris, Rn. 9 [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018, 3 Ws 472/17, juris, Rn. 55 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 54; Maier in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 Rn. 148).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 3 Ws 472/17

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17

    Strafvollstreckung nach Verurteilung u.a. wegen Steuerhinterziehung:

  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

  • OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18

    Vollstreckungsreihenfolge bei verfahrensfremder Freiheitsstrafe und

  • OLG Düsseldorf, 18.07.1994 - 3 Ws 310/94
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Dabei kann offenbleiben, ob die Überführung des Verurteilten in den Strafvollzug bereits deshalb zu erfolgen hat, weil Grundlage der Vollstreckung gegen den Verurteilten das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. März 2020 ist und als zu vollstreckende Rechtsfolge allein die darin verhängte Restfreiheitsstrafe in Betracht kommt, nachdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt erklärt worden ist (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 1 Ws 39/19 -, juris; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 - , juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris, jeweils für den Fall der Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder ob der weitere Vollzug der Strafe im Straf- anstatt im Maßregelvollzug in direkter oder entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 StGB einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris; offengelassen von OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19

    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug;

    Die Frage, ob Reststrafen nach Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Erreichens der verlängerten Höchstfrist im Maßregelvollzug vollstreckt werden können, kann losgelöst von den übrigen Teilen der Entscheidung beantwortet werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2019, 1 Ws 39/19, juris, Rn.30; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2018, 2 Ws 42/18, juris, Rn. 18).

    Der Senat verweist insoweit auf den Beschluss vom 3. Juni 2019 (1 Ws 39/19, juris), in dem ausgeführt wurde, dass § 67 Abs. 5 S. 2 Hs.1 StGB keine Grundlage für die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bietet.

    Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15).

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